Förderung · Stand 16. Oktober 2026
Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe
Die KfW fördert den Heizungstausch mit einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. In der Regel sind es bis zu 70 %, bei sehr niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Hier steht, was es gibt, für wen und worauf Sie beim Ablauf achten müssen.
KfW-Programm 458
Drei Bausteine, die sich addieren
Zusammen höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer mit sehr niedrigem Einkommen erreichen bis zu 80 %.
30 %
Grundförderung
Für alle Antragsberechtigten, bezogen auf die förderfähigen Kosten.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbst bewohnte Häuser, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
bis 40 %
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit Kind liegen die Grenzen 10.000 € höher.
Rechenbeispiel
Was das für ein Einfamilienhaus heißt
Angenommen, die neue Wärmepumpe kostet mit Einbau 28.000 € oder mehr. Wie viel Sie am Ende bekommen, hängt von Ihrer alten Heizung und Ihrem Einkommen ab.
Beispielwerte ohne Gewähr. Verbindlich ist allein die Zusage der KfW.
- Förderfähige Kosten (Einfamilienhaus)
- bis 28.000 €
- Nur Grundförderung, 30 %
- 8.400 €
- Mit Klimageschwindigkeitsbonus, 46 %
- 12.880 €
- Höchstsatz für Selbstnutzer, 70 %
- 19.600 €
- Selbstnutzer mit sehr niedrigem Einkommen, 80 %
- 22.400 €
Ablauf
Auf die Reihenfolge kommt es an
Wer zu früh unterschreibt oder anfängt, verliert den Anspruch.
- 1
Beratung und Angebot
Wir schauen uns Ihr Haus an und erstellen ein Angebot für die passende Wärmepumpe.
- 2
Vertrag mit Bedingung
Sie unterschreiben einen Vertrag, der nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird.
- 3
Antrag bei der KfW
Wir helfen Ihnen bei der Bestätigung zum Antrag (BzA). Damit stellen Sie den Antrag in „Meine KfW“, vor Beginn der Arbeiten.
- 4
Einbau und Auszahlung
Nach der Zusage bauen wir ein. Danach reichen Sie die Nachweise ein und bekommen den Zuschuss.
Förderung
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Arbeiten. Ist die Heizung schon eingebaut, ist kein Antrag mehr möglich. Vorher brauchen Sie einen unterschriebenen Vertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage enthält.
Wer stellt den Antrag?
Sie als Eigentümer, im Kundenportal „Meine KfW“. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
Laut KfW muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein.
Ändert sich die Förderung bald?
Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Auch die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €. Für Wärmepumpen aus Herstellung außerhalb der EU ist zudem eine niedrigere Grundförderung angekündigt.
Gilt das auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Einheit für die zweite bis sechste und 8.000 € je Einheit ab der siebten.
Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458), abgerufen am 16. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Fragen zur Förderung? Rufen Sie uns an
Wir sagen Ihnen, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, erstellen das Angebot für den Förderantrag und helfen Ihnen bei der Bestätigung zum Antrag.
Miriam, Marion und Alina
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